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Wirksame Kündigung per E-Mail trotz vertraglich vereinbarter Schriftform § 127 Abs. 2 BGB
OLG München, AZ: 23 U 3798/11, 26.01.2012
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BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 35/11, 23.01.2013
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Keywords: Schadenersatz 127 § §§ BGB Schriftform 89 HGB vereinbaren Vereinbarung Vertrag Unklarheit Klarheit Kündigung
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