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Firmenstempel mit der Unterschrift eines Gesellschaftlers genügt der Schriftform gemäß § 550 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 35/11, 23.01.2013
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Keywords: Schriftform gewerbliches Mietrecht Gewerbemietrecht Kündigung Vertrag Mietvertrag Schriftformerfodernis benötigt braucht Unterschrift Vertretung vermietet Vermietung
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