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Mieter und Vermieter können nicht auf Betriebskostenabrechnung verzichten; § 556 Abs. 3 u. 4 BGB
AG Bottrop, AZ: 8 C 116/17, 09.11.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nebenkostenabrechnung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop ungerechtfertigte Bereicherung zurückfordern Zurückforderung Betriebskostenvorauszahlugnen
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- Zur Vereinbarng der Betriebskosten genügt Verweis auf die Betriebskostenverordnung; §§ 535, 556 BGB
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