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Keine Auskunft des Arzt gegenüber den Eltern aufgrund ärztlicher Schweigepflicht trotz Minderjährigkeit
LG Köln, AZ: 25 O 35/08, 17.09.2008
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1. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch für Minderjährige, wenn die Patientin die nötige Einsichtsfähigkeit und Reife besitzt, um selbst Entscheidungen zu bestimmen
2. Der behandelnde Arzt wollte und durfte nicht die Eltern über die Schwangerschaft informieren, es nicht dazu verpflichtet Schadenersatz zu zahlen
3. Die ärztliche Schweigepflicht überwiegt hier die elterliche Sorge.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: keine ärztliche Schweige Pflicht Schweigepflicht Art Schadenersatzanspruch Minderjährig beschränkt geschäftsfähige Reife Einsichtsfähigkeit nötig nötige ärztliche Behandlung