Detailansicht Urteil
Unzulässige Klauseln im Verwaltervertrag; §§ 26, 27 WEG; 139, 305ff BGB
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 132/13, 24.06.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 49/16, 27.09.2017
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 47/14, 05.11.2014
-
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 393/13, 12.06.2014
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 169/07, 19.05.2008
-
OLG Köln, AZ: 16 Wx 232/06, 04.01.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: AGB allgemeine Geschäftsbedingungen Rechtsanwalt Frank Dohrmann 139 BGB Teilnichtigkeit Gesamtnichtigkeit
Ähnliche Urteile
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Gemeinschaftseigentum Makler Sondereigentum Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Telefonwerbung Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Miete Tierhaltung Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Abschleppen Jahresabrechnung Nachbarrecht Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Beschluss Protokoll Schimmel Mietminderung Garage Veränderung Kurioses Arzthaftung Verwalter Einstimmigkeit Abmahnung Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Kündigung Beirat Wurzeln Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!