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Verlegung des Müllplatzes begründet grds. keine Mietminderung; §§ 536, 242 BGB, 256 ZPO
AG Brandenburg an der Havel, AZ: 31 C 156/16, 13.10.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietminderung Mangel Mängel Rechtsanwalt frank DOhrmann Bottrop
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