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Keine Schadenersatzpflicht bei falscher Beratung
LG Augsburg, AZ: 1 HKO 3992/83, 29.11.1984
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1. Bietet ein Lieferant ein Standardprogramm an,
das für den Einsatz noch modifiziert werden muss, so
erteilt er den Rat, dass das Programm vom Konzept her
für den Anwender geeignet ist.
2. Der Anwender kann die Erfüllung des Wartungsvertrages verweigern, soweit er sich auf einen Schadensersatzanspruch aus dem Kaufvertrag berufen kann, weil die Leistungen eine Gesamtheit bilden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: cic c.i.c. culpa in contrahendo Beratungspflichten des A N ; Einheit von Hardware und Software; Verletzung Pflichten bei Vertragsver- handlungen; Wartungsvertrag — Einwendungen aus dem Kaufvertrag vorvertragliche Pflichten Beratungsgespäch Kaufvertrag Werkvertrag Schuldverhältnis