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Beschlussfassung kann auch als Vergleich ausgelegt werden; §§ 21 Abs. 4, 25 Abs. 5 WEG; 133, 157, 779 BGB
LG Dortmund, AZ: 1 S 316/12, 05.11.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 298/13, 04.07.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Feuchtigkeit Mangel Mängel Schadensersatz Schadenersatz Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Dagegen hat der BGH die Klageabweisung des LG Dortmund bzgl. der verglichenen, aber nicht ausgekehrten 3.000,00 € nicht mitgetragen und insoweit auf die nachträgliche Klagehäufung in Eventualstellung verwiesen mit einer entsprechenden Stattgabe der hilfsweise geltend gemachten Klageforderung.