Detailansicht Urteil
Terminsgebühr entsteht nur bei Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Erledigung des Rechtsstreites; § 2 Abs. 2 RVG i. V. m. RVG VV Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 55/16, 09.05.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Kein Rechtsmittel gegen vorläufige Streitwertfestsetzung; § 68 GKG
- Kostenerstattungsanspruch unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist; § 104 ZPO
- Gegenstandswert für Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO richtet sich nach der Hauptsache; §§ 25, 33 RVG
- Gericht darf keine Kosten für zusätzliche Fax-Kopien berechnen, wenn zugleich per beA übermittelt wurde; § 28 Abs. 1 GKG; Nr. 9000 Ziffer 1b KV-GKG
- Gespräch mit dem Gericht löst keine Terminsgebühr aus / Erledigungsgebühr erfordert Mitwirkung des Rechtsanwaltes
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Tierhaltung Garage Veränderung Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Sondereigentum Teilungserklärung Treppenlift Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Verwalter Abschleppen Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Makler Jahresabrechnung Nachbarrecht Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Miete Protokoll Kündigung Abmahnung Eigenbedarfskündigung Mietminderung Wurzeln Beschluss Beirat Anfechtungsklage Schimmel Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!