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Terminsgebühr entsteht nur bei Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Erledigung des Rechtsstreites; § 2 Abs. 2 RVG i. V. m. RVG VV Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 55/16, 09.05.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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- Gespräch mit dem Gericht löst keine Terminsgebühr aus / Erledigungsgebühr erfordert Mitwirkung des Rechtsanwaltes
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