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Wird einem Umsatzsteuerpflichtigen Prozesskostenhilfe bewilligt, muss die Landekasse dem Rechtsanwalt auch die Mehrwertsteuer erstatten; §§ 49 ff RVG; 104 Abs. 2 S. 3, 122, 126 ZPO
OLG Braunschweig, AZ: 2 W 92/17, 07.08.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Umsatzsteuer Frank Dohrmann Bottrop KOstenerstattung
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- Gespräch mit dem Gericht löst keine Terminsgebühr aus / Erledigungsgebühr erfordert Mitwirkung des Rechtsanwaltes
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