Detailansicht Urteil
Gerichtlich zu bestellender Verwalter erfordert drei Vergleichsangebote; §§ 21 Abs. 8, 27 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 416/15, 25.02.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bonn, AZ: 27 C 160/15, 22.07.2016
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 455/15, 14.06.2016
-
LG Dortmund, AZ: 17 S 112/15, 15.01.2016
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 240/07, 03.01.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: ordnungsgemäße Verwaltung Verwalterbestellung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Auch Alt-Verwalterverträge enden spätestens 6 Monate nach Abberufung der Verwaltung; §§ 26 Abs. 3 und 5 WEG
- Verwalterbestellung per einstweiliger Verfügung ab Verkündung wirksam - §§ 935, 940 ZPO; 27 WEG
- WEG-Verwalter auch ohne Beschlussfassung vertretungsbefugt, Klage für die GdWE zu erheben - Bebauungsplan über Grundflächen von Häusern hat drittschützenden Charakter
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Sondereigentum Beirat Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Kündigung Teilungserklärung Mietminderung Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Makler Veränderung Treppenlift Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Miete Abschleppen Arzthaftung Anfechtungsklage Verwalter Garage Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Schimmel Beschluss Abmahnung Telefonwerbung Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Kurioses Protokoll Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!