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Sachenrechtlicher Streit unter Wohnungseigentümern ist keine WEG-Angelegenheit/ Keiner Verwerfung einer mehrfach eingelegten Berufung ohne rechtskräftige Entscheidung; § 43 Nr. 1 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 34/13, 11.06.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: sachliche örtliche zuständiges Gericht berufungsgericht WEG-Sache Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Verwerfung unzulässigkeit Keller Raum
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