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Neuwahl des Verwalters kann auch ohne drei Vergleichsangebote ordnungsgemäß sein; §§ 21, 23, 27 WEG
LG Dortmund, AZ: 17 S 112/15, 15.01.2016
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des LG Dortmund, dass auch ein Verwalterangebot zur Neuwahl der Hausverwaltung genügen kann, ist eine absolute Einzelfallentscheidung und darf auf keinen Fall verallgemeinert werden. Auch das LG Dortmund geht nach wie vor mit der h.M. davon aus, dass drei Verwalterangebote Voraussetzung für eine wirksame Neubestellung der WEG-Verwaltung sind.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: 3 Verwalterwahl Eigentünerversammlung Frank DOhrmann Rechtsanwalt Bottrop
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