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Erstattungsanspruch des Mieters verjährt nach 6 Monaten
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 195/10, 04.05.2011
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Hat ein Mieter im Vertrauen auf eine unerkannt unwirksame Endrenovierungsklausel eine Renovierung der der Mietwohnung vorgenommen, hat er einen Erstattungsanspruch gegen den Vermieter, der nach § 548 Abs. 2 BGB binnen von sechs Monate ab Beendigung des Mietverhältnisses verjährt. Nach Verstreichen dieser Frist, kann dieser Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden.


Der BGH hatte am 27.5.2009 entschieden, dass ein Mieter derartige Erstattungsansprüche geltend machen kann.
Kommentar von std. iur. Anna Theis :
Die Entscheidung des BGH wurde vom Deutschen Mieterbund (DMB) stark kritisiert. Sie sei "nicht nachvollziehbar" .
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
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