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Kündigung des Mietvertrages bei Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur; § 573 BGB
AG Duisburg, AZ: 6 C 2566/16, 20.07.2017
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Der Umstand, dass das Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur eine Kündigung des Mietverhältnisses begründen konnte, liegt weniger in einer zweifelhaften Rechtsauffassung des Gerichts, als vielmehr in einer unzureichenden Prozessvertretung. Auch bei vermeintlich eindeutigen Sachverhalten sollte ein Rechtsanwalt nicht die Mühen scheuen, gegnerischen Vortrag zu bestreiten oder Gegensätzliches vorzutragen, um zu verhindern, dass das Gericht einen unstreitigen Sachverhalt annimmt und damit eine auf den ersten Blick überraschende Entscheidung fällt.
Verbundene Urteile
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LG Duisburg, AZ: 13 S 92/17, 27.10.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: vertragswidriger Gebrauch fristlose fristgerechte ordnungsgemäße Treppenhaus Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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