Detailansicht Urteil
Fußbodenheizung ist Sondereigentum; § 5 WEG
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 80/16, 14.09.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Koblenz, AZ: 2 S 49/13, 10.03.2014
-
AG Essen, AZ: 196 C 87/13, 02.09.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 176/10, 08.07.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 14/77, 02.02.1979
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kosten Gemeinschaftseigentum Nichtigkeit Bestimmtheit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Kostentragungspflicht
Ähnliche Urteile
- Stellplätze nur nach neuem WEG-Recht sondereigentumsfähig; § 3 Abs. 1 S. 2 WEG n.F.
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück grds. nicht zulässig; §§ 14, 16 WEG; 1004 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Beirat Mietminderung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Makler Anfechtungsklage Arzthaftung Protokoll Beschluss Telefonwerbung Gegenabmahnung Kündigung Tierhaltung Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Eigenbedarfskündigung Abmahnung Einstimmigkeit Sondereigentum Jahresabrechnung Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Kurioses Abschleppen Verwalter Miete Garage Schimmel Treppenlift Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Eigentümerversammlung Veränderung Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!