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Verwalter darf nach erfolgreicher Anfechtung der Jahresabrechnung einen Rechtsanwalt auf Kosten der Gemeinschaft mit der Erstellung der zu korrigierenden Abrechnung beauftragen; §§ 21, 27 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 46/16, 11.08.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Haftung fehlerhafte Beschlussanfechtung
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Ein Verwalter, der eine fehlerhafte Abrechnung erstellt hat, muss diese selber korrigieren. Wenn er sich der Hilfe Dritter bedient, so kann dies nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen, zumal ihm im Rahmen des Anfechtungsprozesses die Rechtsauffasung des Gerichtes zur Kenntnis gereicht wurde und er die Korrektur seiner Abrechnung daran ausrichten konnte.