Detailansicht Urteil
Ein defektes Fahrzeug, das auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wird, darf abgeschleppt werden
OVG Münster, AZ: 5 A 2339/99, 21.03.2000
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Lübeck, AZ: 33 C 3926/11, 20.02.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 30/11, 02.12.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Abschleppdienst Abschleppunternehmen Sorge tragen PKW Behindertenparkplatz
Parkplatz Parken parken abschleppen Abschleppkosten Abschleppunternehmen (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO behindert Behindertenausweis Sonderparkplatz verboten defekt kaputtes Auto
Ähnliche Urteile
- Mithaftung beim Verkehrsunfall auf Autobahn wegen Missachtung der besonderen Sorgfaltspflichten
- Verkehrsunfall: Halber Spurwechsel auf der Autobahn / Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
- Haftungsquote bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls durch den Eigentümer eines mittels Kredit finanzierten Personenkraftwagens.
- Atypische Kollision bei einer Rückwärtsfahrt? / Schadensersatzanspruch eines nichthaltenden Sicherungseigentümers
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Veränderung Schimmel Telefonwerbung Anfechtungsklage Mietminderung Protokoll Treppenlift Wohnungseigentümer Abmahnung Kurioses Einstimmigkeit Abschleppen Garage Verwaltungsbeirat Makler Beirat Verkehrsunfall Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Sondereigentum Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Kündigung Gemeinschaftseigentum Beschluss Verwalter Arzthaftung Miete Teilungserklärung Organisationsbeschluss Nachbarrecht Wurzeln Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!