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Zurückbehaltungsrecht des Abschleppdienstes bei Verweigerung der Zahlung der Abschleppkosten.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 30/11, 02.12.2011
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Wer seinen PKW auf Privatgelände abstellt, muss dem Eigentümer des Grundstückes Schadensersatz leisten, wenn dieser das Auto abschleppen lässt.
Der Eigentümer kann den Schadensersatzanspruch an das Abschleppunternehmen abtreten (Abtretungserklärung) und das Abschleppunternehmen ist dann dazu berechtigt, die Kosten selbst einzufordern. Dabei darf das Abschleppunternehmen das Auto solange zurückbehalten, bis die Forderungen beglichen werden. Ferner ist es bis zur Begleichung der Abschleppkosten nicht dazu verpflichtet, den Standort des Autos mitzuteilen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
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