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Kein Anspruch des Wegerecht-Verpflichteten auf monatliche Kostenpauschale für Ausübung eines Wegerechts; §§ 906, 812 BGB; 257ff ZPO
AG Bottrop, AZ: 10 C 207/16, 02.05.2017
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Besteht zugunsten einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Wegerecht, kann der das Wegerecht gewährende Grundstücksnachbar Kosten für die Instandhaltung nur von dem WEG-Verband, nicht aber von jedem einzelnen Wohnungseigentümer verlangen.

Der Eigentümer des belasteten Grundstücks hat keinen Anspruch auf eine künftig zu zahlende monatliche Pauschale für noch anfallende Instandhaltungen, sondern kann nur die tatsächlich entstandenen Kosten entsprechend der Quote tatsächlichen Nutzung geltend machen.
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