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Beschwerdewert einer Räumungsklage ist die 42-fache Nettomiete; §§ 8, 9 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 178/16, 17.01.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beschwerdewert Rechtsmittel Mietvertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann 3 1/2-fache Jahresmiete Räumungsklage Mieter Vermieter
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