Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur Beschwer eines Wohnungseigentümers zur Feststellung von Rechtsmitteln; § 26 Nr. 8 EGZPO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 88/16, 09.02.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der im Wege der Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter erreichen will, bemisst sich nach seinem – im Zweifel nach Miteigentumsanteilen zu bestimmenden – Anteil an der Schadensersatzforderung.

Ebenso beschränkt sich das wirtschaftliche Interesse daran, eine Kostenmehrbelastung (hier durch die beschlossene Erhöhung einer Kostenobergrenze) zu verhindern, auf den Anteil des Wohnungseigentümers an den Mehrkosten.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwert Beschwerdewert GKG Rechtsanwalt Frank Dohrmann WEG Wohnungseigentümergemeinschaft Revision