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keine Vermehrung des Kopfstimmrechts bei weiterer Unterteilung von bestehendem Wohnungseigentum
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 211/11, 27.04.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann BGH Stimmrecht Veräußerung Teilung Kopfstimmprinzip Verwalter Verwalterzustimmung Teilungserklärung Wohnungseigentümer Zustimmung Stimmrechtsvermehrung Vermehrung Stimmrechte
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