Detailansicht Urteil
Kein Schadensersatz wegen Verschlechterung der Mietsache ohne Inverzugsetzung; §§ 535, 546, 280, 281 BGB
AG Zweibrücken, AZ: 2 C 71/13, 26.06.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 11 C 243/16, 12.01.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 283/07, 22.10.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Aufforderung Fristsetzung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Vermieter Schadenersatz Mangel Mängel
Ähnliche Urteile
- Verjährung der Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache beginnt nicht vor deren Rückgabe; §§ 548, 199 BGB
- Vermieter muss Verschlechterung der Wohnung bei Auszug darlegen und beweisen / Mieter haftet nicht für Kosten der Wohnungsabnahme
- Zum Anspruch auf Schadensersatz wegen Verschlechterung der Mietsache und zur Bewertung von Zeugenaussagen (lesenswert)
- Mangeldebseitigungsanspruch des Mieters kann nicht verjähren/ Vermieter darf Bodenbelag nicht verändern; § 535 Abs. 1 BGB
- Quotenabgeltungsklausel bei unrenoviert vermieteter Wohnung unwirksam; § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Kurioses Nutzungsentschädigung Beirat Abschleppen Eigentümerversammlung Arzthaftung Kündigung Beschluss Treppenlift Gegenabmahnung Abmahnung Sondereigentum Wirtschaftsplan Verwalter Gemeinschaftseigentum Protokoll Wurzeln Tierhaltung Telefonwerbung Teilungserklärung Miete Organisationsbeschluss Veränderung Mietminderung Verkehrsunfall Nachbarrecht Schimmel Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Jahresabrechnung Makler Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!