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Telefaxkopien an Gericht können kostenpflichtig sein/ Gebührenschuldner ist die Partei, nicht der Rechtsanwalt; §§ 91 ZPO, 3 Abs. 2, 22 GKG; Nr. 9000 Nr. 1b KVGKG
OLG Koblenz, AZ: 5 U 138/16, 04.01.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mehrfachanfertigung Mehrfachkopien Telefax mals Rechtsanwalt Frank Dohrmann Gebühren Zahlung
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- Gegenstandswert für Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO richtet sich nach der Hauptsache; §§ 25, 33 RVG
- Gericht darf keine Kosten für zusätzliche Fax-Kopien berechnen, wenn zugleich per beA übermittelt wurde; § 28 Abs. 1 GKG; Nr. 9000 Ziffer 1b KV-GKG
- Gespräch mit dem Gericht löst keine Terminsgebühr aus / Erledigungsgebühr erfordert Mitwirkung des Rechtsanwaltes
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