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Kündigungsfrist des § 314 Abs. 3 BGB gilt bei fristloser Kündigung von Wohnraummietvertrag nicht, §§ 543, 569 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 296/15, 13.07.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zeitdauer Kündigung Zahlungsverzug Fortbestand Sondervorschrift rechtsanwalt Frank Dohrmann Mietvertrag Vermieter
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