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Härteeinwand bei Mieterhöhung nach nichtangekündigter Modernisierungsmaßnahme; §§ 554, 559 BGB
LG Berlin I, AZ: 67 S 78/16, 26.04.2016
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Keywords: Modernisierung Mieter Vermieter Instandsetzung Renovierung verbesserung Vorteil Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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