Detailansicht Urteil
Jahresabrechnung kann nur im Rahmen der Abrechnungsspitze beschlossen werden/ Keine Fälligkeit von Hausgeldern ohne wirksamen Beschluss; §§ 21, 28 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 199/16, 10.01.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 171/11, 01.06.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 147/11, 09.03.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Wohngelder Hausgelder Fälligkeit
Ähnliche Urteile
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Beschlussfassung über Gesamtabrechnug führt zur Teinichtigkeit; §§ 28 WEG, 139 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Mietminderung Sondereigentum Organisationsbeschluss Tierhaltung Verwalter Verkehrsunfall Garage Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Beirat Beschluss Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Eigentümerversammlung Kündigung Miete Anfechtungsklage Jahresabrechnung Protokoll Treppenlift Kurioses Makler Arzthaftung Gegenabmahnung Abmahnung Eigenbedarfskündigung Veränderung Schimmel Wirtschaftsplan Abschleppen Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Nachbarrecht Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!