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Sind die Eltern eingeschränkt erziehungsfähig, darf ein Scheidungskind selbst entscheiden, bei welchem Elternteil es wohnen will.
OLG Hamm, AZ: 2 UF 63/09, 14.05.2009
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Bei eingeschränkter Erziehungsfähigkeit eines Elternteiles oder beider Elternteile ist das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der zur Erziehung und Betreuung des Kindes besser geeignet ist. Der geäußerte Wille ist dabei zu berücksichtigen, da Wunsch und Wohl des Kindes Vorrang haben.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Kind Aufenthalt Scheidung Scheidungskind Scheidungsrecht Sorgerecht Aufenthaltsrecht §§ 1666, 1671 BGB Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ein Elternteil Ehegatte Streit Mutter Vater Unterhalt Recht Wohnung Bleibe erziehungfähig