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Kosten für Deckungsschutzanfrage an die Rechtsschutzversicherung können erstattungsfähig sein; §§ 249, 823 BGB, 7 StVO
LG Würzburg, AZ: 43 S 1138/10, 29.09.2010
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Die Kosten des Rechtsanwalts für Einholung der Deckungszusage stellen sich als zweckmäßige Kosten der Rechtsverfolgung dar, wenn der Rechtsanwalt bereits mit der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber der Beklagten betraut war und erst, nachdem diese die Regulierung ablehnte, eine Klage vorbereitet werden musste und dafür die Deckungszusage eingeholt wurde.

Dies gilt zumindest bei äußerst umstrittenen Abrechnungsfragen der Mietwagenkosten nach Unfallersatztarifen, deren Berechnungsgrundlagen für einen juristischen Laien angesichts der Komplexität nicht mehr überschaubar sind.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schadensersatzanspruch Schadenersatz Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Deckungsschutzanfrage besondere Angelegenheit § 15 RVG