Detailansicht Urteil
Wassereinbruch bei starken Regenfällen ist aufklärungspflichtiger Sachmangel beim Verkauf einer Immobilie; § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB
OLG Hamm, AZ: 22 U 161/15, 18.07.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Düsseldorf, AZ: 21 U 137/14, 24.03.2015
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 18/11, 16.03.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: XI ZR 170/04, 08.03.2005
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 29/96, 26.09.1997
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 215/90, 22.11.1991
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gewährleistungsrecht Grundstück Haus feuchtigkeit Nässe Keller Schimmel Niederschlag Rücktritt Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wer haftet für das Verschließen einer neu entstandenen Dehnungsfuge nach Abriss und Neubau des Nachbargebäudes?
- Zu den Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Eigentumswohnung - Vorlage von Ordnern und Datenräumen kann zu wenig sein; §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB
- Gemeinde kann neben öffentlich rechtlichen Ansprüchen auch Beseitigungsansprüche nach § 1004 BGB geltend machen
- Grunddienstbarkeit begründet Beseitigungsanspruch bereits existierender Gebäude (hier: Garage, Haus); § 1028 BGB
- formlose Änderungen eines Grundstückskaufvertrags nach der Auflassung; § 873 Abs.2 BGB ?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Beschluss Garage Eigentümerversammlung Veränderung Mietminderung Makler Miete Abmahnung Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Tierhaltung Teilungserklärung Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Kündigung Schimmel Wurzeln Protokoll Verkehrsunfall Treppenlift Nachbarrecht Kurioses Verwalter Beirat Wohnungseigentümer Sondereigentum Organisationsbeschluss Abschleppen Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!