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WEG-Verwalter bei seiner Abberufung nicht stimmberechtigt; §§ 16, 21, 27 WEG
LG Köln, AZ: 29 S 180/15, 07.07.2016
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Der Verwalter als Vertreter einzelner Wohnungseigentümer ist jedenfalls dann von der Stimmabgabe ausgeschlossen ist, wenn keine speziellen Anweisungen für die Stimmabgabe in Bezug auf die Beschlussfassung zur sofortigen Abberufung des Verwalters in der Bevollmächtigung enthalten sind (a.A. OLG München; 32 Wx 16/10).

Nach dem Rechtsgedanken der §§ 712, 737 BGB, 117, 127, 140 HGB, kann niemand in eigener Sache über die Entziehung einer Rechtsposition aus wichtigem Grund entscheiden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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