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Härteklausel findet auch bei fristloser Kündigung Anwendung; § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB; Art 2 Abs. 2 GG
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 73/16, 09.11.2016
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 218/03, 08.12.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: 97-jährige Vermieterin Rechtsanwalt Frank DOhrmann Treu und Glauben rechtsmissbrauch
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