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Keine Hausgeldzahlung ohne Wirtschaftsplan; § 28 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 34/16, 09.12.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Säumnis Verzug Zahlungsklage
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Das Verfahren zeigt aber auch, dass es in der Gerichtspraxis sehr häufig vorkommt, dass ein Wirtschaftsplan bereits abgelaufen ist und damit die Gemeinschaft keinen Anspruch auf Wohngeldvorauszahlungen besitzt, ohne dass dies überhaupt irgend jemandem auffällt.
Gleichwohl hätte das Amtsgericht konsequenterweise der Hausverwaltung die Kosten des Verfahrens auferlegen müssen, denn die Gemeinschaft ist durch diesen schwerwiegenden Fehler mit den Verfahrenskosten belastet worden.