Detailansicht Urteil
Mieter muss auch bei verspäteter Betriebskostenabrechnung nicht geleistete Vorauszahlungen erstatten; §§ 556 Abs. 3, Satz 2 und 3, 556a Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 261/06, 31.10.2007
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 112/14, 12.11.2014
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 374/12, 22.10.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nebenkostenabrechnung Vorauszahlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vermieter Zurückbehaltungsrecht Heizkostenverordnung
Ähnliche Urteile
- Zur Zurückforderung geleisteter Betriebskostenvorauszahlung bei unterbliebener Abrechnung nach Ende des Mietverhältnisses / Abgrenzung formeller und materieller Fehler einer Abrechnung
- Belegeinsicht verweigert: Mieter kann Betriebskostennachzahlung verweigern; §§ 259, 556 BGB
- Belege der Betriebskostenabrechnung sind beim Vermieter einzusehen; § 535 Abs. 2 BGB
- Pauschale oder Betriebskostenvorauszahlung? - Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters; §§ 305c, 556 BGB
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Einstimmigkeit Abschleppen Telefonwerbung Schimmel Wirtschaftsplan Miete Kurioses Mietminderung Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Kündigung Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Protokoll Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Wurzeln Jahresabrechnung Garage Sondereigentum Anfechtungsklage Verwalter Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Makler Tierhaltung Beirat Eigenbedarfskündigung Veränderung Treppenlift Abmahnung Arzthaftung Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!