Detailansicht Urteil
Gewerbemieter muss unrenoviert übernommenes Mietobjekt nach Auszug nicht renovieren; §§ 307, 535, 538 BGB
OLG Celle, AZ: 2 U 45/16, 13.07.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 185/14, 18.03.2015
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gewerbemietrecht gewerbliches Schönheitsklauseln Schönheitsreparaturklausel Rechtsanwalt Frank Dohrmann Vermieter Gewerbeobjekt AGB unzulässigkeit Klausel Bottrop
Ähnliche Urteile
- Mietminderung wegen Kakerlakenbefall in einem Geschäft für Damenmode
- Wahrung der Schriftform, wenn aus einem Nachtrag zum Mietvertrag die Vertretung eines Mitmieters nicht eindeutig hervorgeht?
- Abgrenzung von Gewerberaummiete und Pacht/ Fristlose Kündigung wegen Nichterbringung der vereinbarten Pachtkaution
- Gewerblicher Mieter kann im Einzelfall von Mietzahlungen aufgrund pandemiebedingter Schließung befreit werden; §§ 535, 536, 812 BGB
- Vorbringen von aus der Pandemie resultierenden Einwendungen im Urkundenprozess über Mietzahlungen aus einem Gewerbemietvertrag
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Makler Beirat Tierhaltung Veränderung Arzthaftung Wohnungseigentümer Nachbarrecht Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Miete Verwalter Treppenlift Gegenabmahnung Kündigung Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Mietminderung Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Garage Schimmel Telefonwerbung Einstimmigkeit Teilungserklärung Jahresabrechnung Verkehrsunfall Wurzeln Kurioses Abmahnung Beschluss Sondereigentum Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!