Detailansicht Urteil
Mieter muss für mietvertraglich nicht vereinbarte Gartennutzung keinen Mietzuschlag bezahlen; § 558 BGB
AG Bottrop, AZ: 8 C 147/15, 01.09.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 11 C 299/16, 13.02.2017
-
LG Essen, AZ: 10 S 193/16, 09.02.2017
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mieterhöhungsbegehren Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vivawest Sachverständer Gutachten Mietspiegel Ortsüblichkeit Berechnung
Ähnliche Urteile
- Erforderlichkeit der Kostenaufstellung nach einzelnen Gewerken bei mehreren Modernisierungsarbeiten
- Klärung einer Mieterhöhung im Beweissicherungsverfahren unzulässig; §§ 558a BGB, 485 ff ZPO
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
- Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Sondereigentum Wurzeln Nutzungsentschädigung Arzthaftung Organisationsbeschluss Teilungserklärung Veränderung Jahresabrechnung Beirat Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Kündigung Treppenlift Verkehrsunfall Kurioses Protokoll Nachbarrecht Schimmel Telefonwerbung Tierhaltung Makler Einstimmigkeit Beschluss Abschleppen Miete Wohnungseigentümer Abmahnung Eigenbedarfskündigung Garage Anfechtungsklage Mietminderung Gegenabmahnung Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!