Detailansicht Urteil
Klage eines ausgeschiedenen Wohnungseigentümers gegen seinen ehemaligen Miteigentümer ist keine WEG-Sache, §§ 72 GVG, 43 Nr. 5 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 410/15, 30.08.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 313/16, 13.12.2019
-
OLG Hamm, AZ: 32 Sa 63/16, 20.10.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 24/02, 26.09.2002
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: falsches gericht Zuständigkeit WEG-Sache Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop ausgeschiedener Wohnungseigentümer Schadenersatzanspruch Prozessrecht
Ähnliche Urteile
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Veränderung Kündigung Schimmel Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Tierhaltung Beschluss Mietminderung Beirat Verwalter Telefonwerbung Teilungserklärung Wirtschaftsplan Abmahnung Gegenabmahnung Nachbarrecht Abschleppen Miete Eigenbedarfskündigung Wurzeln Eigentümerversammlung Kurioses Treppenlift Arzthaftung Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung Makler Garage Protokoll Verwaltungsbeirat Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Der BGH (Beschl. v. 26.09.2002; V ZB 24/02) hatte bereits entschieden, dass auch bei Klagen ausgeschiedener Wohnungseigentümer die WEG-Gerichte zuständig sind.
Hieran hatte sich durch die Gesetzesreform im Jahre 2007 nichts geändert, als der Gesetzgeber (BT Drucksache 16/3843, S. 27) ausdrücklich klargestellt hat, dass das WEG-Gericht auch für Entscheidungen über Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis zuständig ist, die gegen einen oder von einem Wohnungseigentümer geltend gemacht werden, der bereits vor Rechthängigkeit aus der Eigentümergemeinschaft ausgeschieden ist.
Auch das OLG Hamm (32 Sa 63/16) hat in einer aktuellen Entscheidung den gegenteiligen Rechtsstandpunkt des LG Dortmund vertreten.
Beim BGH wurde inzwischen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, so dass die Entscheidung des LG Dortmund noch nicht rechtskräftig ist.
(Anm. d. Red.: Der BGH hat die Entscheidung des LG Dortmund mit Urteil vom 13.12.2019 aufgehoben; Az.: V ZR 313/16).