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Neuer Verwalter muss bei Verwalterwechsel die Abrechnung des Vorjahres erstellen; § 28 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 205/16, 05.10.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterwechsel Abrechnung Vorjahres ausgeschiedener Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümergemeinschaft
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