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Verwalterbestellung durch das Gericht erfordert die Vorlage von drei Verwalterangeboten durch die Parteien; §§ 21 Abs. 8, 26 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 308/15, 10.11.2015
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Es ist bekannt, dass das LG Dortmund dem § 21 Abs. 8 WEG ablehnend gegenübersteht. Eine Ermessensentscheidung nach § 21 Abs. 8 WEG ist von der Kammer bisher nicht bekannt.
Verbundene Urteile
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterwahl § 21 Abs. 8 WEG Wohnungseigentümergemeinschaft Bestimmung Notverwalter
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