Detailansicht Urteil
Verwalter muss nicht vereinbare und vereinbarte Sondervergütung an die Wohnungseigentümergemeinschaft zurückzahlen; §§ 26, 27 WEG, 812 BGB
LG Dresden, AZ: 2 S 400/15, 09.03.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 455/15, 14.06.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 172/08, 14.05.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: ungerechtfertigte Bereicherung Rückerstattung Gebühren Verwalterkosten Rückerstattung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Telefonwerbung Teilungserklärung Einstimmigkeit Kurioses Abschleppen Tierhaltung Wurzeln Treppenlift Abmahnung Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Schimmel Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Protokoll Verwaltungsbeirat Arzthaftung Beirat Veränderung Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Verwalter Eigentümerversammlung Miete Organisationsbeschluss Sondereigentum Nachbarrecht Garage Verkehrsunfall Makler Gegenabmahnung Mietminderung Kündigung Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!