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Schwimmendes Haus wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks???; §§ 1, 3 Abs. 2, 8 Abs. 1 WEG; 93, 94, 95 BGB; 18 Abs. 1 GBO
OLG Schleswig, AZ: 2 Wx 12/16, 19.04.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sondereigentum Abgeschlossenheit Bootshaus Steg Eintragung Grundbuch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop kurioses
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