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Gebühr gem. VV 2503 RVG auch bei nicht begründetem Widerspruch im Beratungshilfeverfahren erstattungsfähig
AG Bottrop, AZ: 4 UR II 2082/14 BerH, 18.07.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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