Detailansicht Urteil
Einzelner Wohnungseigentümer kann nicht gegen die Errichtung eines Asylantenheims auf dem Nachbargrundstück klagen; §§ 10, 13 WEG; 34 BauGB; Art. 6 BayBO
VG München, AZ: 8 K 14.4864, 22.06.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OVG Münster, AZ: 7 B 478/15, 15.07.2015
-
VG Saarlouis, AZ: 5 K 110/09, 04.11.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Bauordnung Nachbargrundstück Verwaltungsrechtsweg Baugenehmigung bauliche Veränderung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verwaltungsgericht Aktivlegitimation
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
- Wohnungseigentümer hat eigenen Anspruch auf Beseitigung eines Balkon-Sichtschutzes; §§ 9a, 20 WEG; 1004 BGB
- 2m hoher Sichtsschutzzaun in Eigentümergemeinschaft stellt keine Beeinträchtigung i.S.d. § 14 WEG dar
- Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Veränderung Beirat Arzthaftung Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Abschleppen Sondereigentum Mietminderung Eigentümerversammlung Telefonwerbung Jahresabrechnung Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Treppenlift Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Kündigung Beschluss Makler Abmahnung Garage Verwalter Wohnungseigentümer Schimmel Teilungserklärung Tierhaltung Kurioses Anfechtungsklage Wurzeln Einstimmigkeit Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!