Detailansicht Urteil
Erstattungsanspruchs eines Mieters für Renovierungskosten bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 302/07, 27.05.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Endrenovierung Schönheitsreparatur Erstattungsanspruch Erstattung Endrenovierungsklausel Mieter Vermieter Mietrecht Wohnung Mietwohnung BGB Wertersatz Irrtum irrtümlich Renovierung
§ 241, § 276 280 § 311 renovieren Renovierung Auszug Klausel
Ähnliche Urteile
- Für die Rechtzeitigkeit der Miete genügt die Überweisung vom Mieterkonto, nicht der Zugang beim Vermieter; §§ 307; 556b Abs. 1 BGB
- Miete darf bis zur Höhe der Miete des Vormieters anfesetzt werden; §§ 556d, 556e BGB
- Kein Mietminderungsanspruch bei Entwendung einer im Keller vereinbarungsgemäß ausgelagerten Vermietereinbauküche?
- Keine Entschädigung für Reiseveranstalter, wenn Durchführung einer Pauschalreise durch Reisewarnung des auswärtigen Amtes unmöglich wird
- Kein Anspruch auf Kosten für Stornierung aus einem Beherbergungsvertrag wegen absagter Hotelübernachtung wegen der Corona-Pandemie
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Veränderung Beirat Nutzungsentschädigung Sondereigentum Treppenlift Verkehrsunfall Mietminderung Organisationsbeschluss Arzthaftung Verwalter Tierhaltung Nachbarrecht Kurioses Abmahnung Anfechtungsklage Kündigung Abschleppen Beschluss Gegenabmahnung Miete Jahresabrechnung Schimmel Protokoll Teilungserklärung Garage Wurzeln Eigentümerversammlung Telefonwerbung Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Makler Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Weil die Frage der Verjährung der Ansprüche nicht eindeutig geklärt war, entschied der BGH am 4.5.2011 in einem Urteil, dass die Erstattungsansprüche des Mieters nach 6 Monaten verjähren.