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Wohnungseigentümer müssen vor einer Eigentümerversammlung über alle wesentlichen Beschlusspunkte informiert werden
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 57/12, 28.11.2012
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Soll auf einer Eigentümerversammlung über die Berufung einer gerichtlichen Entscheidung abgestimmt werden, muss den Wohnungseigentümern das Urteil und eine Einschätzung der Erfolgsaussichten der Berufung mit der Einladung übermittelt werden.

Dies gilt auch bei großen Gemeinschaften, wenn hierdurch erhebliche Kosten entstehen.

Allein auf die Eigeninitiative der Eigentümer, bei der Verwaltung vor der Versammlung Einsicht zu nehmen, kann nicht vertraut werden, zumal bei einer Vielzahl von Einsichtsbegehren dies gar nicht durchführbar wäre.

Auch eine Einsichtnahme in das Urteil auf der Versammlung und eine ausführliche Diskussion genügen hierfür nicht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Informationspflicht Wohnungseigentümerversammlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop UNterlagen vorher vorab Einladung