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Parteivernehmung kann einer Zeugenaussage vorzuziehen sein; § 286 Abs. 1 S. 1 ZPO
OLG Hamm, AZ: I 18 U 80/15, 19.05.2016
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OLG Hamm, AZ: 30 U 14/16, 09.12.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Prozessrecht Beweisaufnahme Beweiswürdigung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kläger Beklagter Parteivernehmung Zeugenaussage ergiebig glaubhaft glaubwürdig
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