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Entfernung eines Kiesbelages vom Garagendach kann eine bauliche Veränderung sein; §§ 14, 22 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 63/15, 15.04.2016
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Die Entfernung eines Kiesbelages von einem Garagendach stellt eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung dar, wenn dieser durch Bitumenbahnen ersetzt wurde.

Auch wenn der Kiesbelag durch Anwendung moderner Materialien bautechnisch überflüssig sein sollte, muss das bisherige Erscheinungsbild erhalten bleiben.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Garagendach Rechtsanwalt Frank Dohrmann bauliche Veränderung Bottrop