Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

WEG-Verband hat keine Beschlusskompetenz für die Wartung von Rauchwarnmeldern/ Klagender Wohnungseigentümer haftet für die durch eine Anfechtungsklage veranlasste Sondervergütung des Verwalters
AG Bottrop, AZ: 20 C 41/15, 27.11.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Wohnungseigentümer dürfen nur dann zur tätigen Mithilfe herangezogen werden, wenn es sich dabei um Tätigkeiten handelt, die im Rahmen einer Hausordnung gem. § 21 Abs. 5 Nr. 1 WEG beschlossen werden können. Hierzu gehören Gartenarbeiten nicht.

Ein Verwalter kann zur SEPA-Umstellung kein Sonderhonorar verlangen.

Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, in welchem der WEG-Verband die Wartungsarbeiten von Rauchwarnmeldern an sich zieht, ist nichtig, da in Nordrhein-Westfalen die Wartungspflicht nicht dem Eigentümer, sondern dem Besitzer obliegt, § 49 Abs. 7 S. 4 BauO NW.

Das LG Dortmund (1 S 437/15) hat diese Entscheidung inzwischen weitgehend bestätigt.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Feuermelder Rauchmelder Rechtsanwalt Frank Dohrmann 91 ZPO kosten des Rechtsstreits