Detailansicht Urteil
klagender Wohnungseigentümer haftet für Verwalterkosten anläßlich einer Anfechtungsklage (?)
LG Dortmund, AZ: 1 S 437/15, 19.04.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 41/15, 27.11.2015
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 26/14, 17.10.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 134/11, 17.11.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 172/08, 14.05.2009
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 1/06, 15.03.2007
Ähnliche Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 41/15, 27.11.2015
-
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 38/15, 17.11.2015
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 25/15, 18.09.2015
-
LG Braunschweig, AZ: 6 S 449/13, 07.02.2014
-
LG München I, AZ: 36 T 26007/11, 08.03.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Entlastung Verwaltungsbeirat Rechtsanwalt Frank DOhrmann Rauchmelder Rauchwarnmelder Feuermelder Wohnungseigentümergemeinschaft
Ähnliche Urteile
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Beirat Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Kurioses Makler Sondereigentum Gegenabmahnung Kündigung Mietminderung Tierhaltung Verwaltungsbeirat Beschluss Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Abmahnung Schimmel Wohnungseigentümer Treppenlift Einstimmigkeit Veränderung Wirtschaftsplan Teilungserklärung Miete Wurzeln Abschleppen Protokoll Nachbarrecht Verwalter Arzthaftung Telefonwerbung Garage Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Ferner vertrat die Kammer die Auffassung, dass Fenster, die in der Teilungserklärung als Sondereigentum ausgewiesen sind zwingendes Gemeinschaftseigentum sind. Jedoch sei die Teilungserklärung dahin auszulegen, dass die Kosten für die Instandsetzung der Fenster dem Sondereigentümer obliegen. Ob eine derartige Auslegung ohne Hinweis in der Teilungserklärung zulässig ist, ist diskussionswürdig. Das LG Dortmund entschied aber darüber hinaus, dass der Sondereigentümer nicht nur die Kosten für den Austausch eines Fensters tragen muss, sondern das Fenster selber austauschen müsse.
Diese Auffassung überrascht, als die Kammer in der selben Entscheidung feststellt, dass einem Wohnungseigentümer keine Arbeiten per Beschluss auferlegt werden dürfen und ein dahingehender Beschluss nichtig ist.
Auch die Entscheidung des LG Dortmund bzgl. des Ansichziehens der Wartung der Rauchwarnmelder durch die Gemeinschaft ist angesichts der Sonderregelung in § 49 Abs. 7 S. 4 BauO NRW bedenklich, als diese Vorschrift nicht dem Wohnungseigentümer, sondern dem unmittelbaren Besitzer der Wohnung diese Verpflichtung auferlegt. Die Argumente der Kammer, nur so sei eine optimale Wartung und Sicherheit gewährleistet, überzeugen nicht. Mehrere Gerichte haben in dogmatischer wie in tatsächlicher Hinsicht eine andere Auffassung vertreten (vgl. LG Braunschweig 6 S 449/13, LG Karlsruhe 11 S 38/15, AG Bottrop 20 C 25/15).